• Betreutes Einzelwohnen

    Betreutes Einzelwohnen in Pfaffenhofen für psychisch erkrankte Erwachsene

1 Wohnplatz frei.

In einem persönlichen Gespräch werden alle Ihre und auch unsere Fragen geklärt.

Bitte senden Sie die ausgefüllten Unterlagen an: info@familia.bayern

Betreutes Einzelwohnen – Philosophie

Ausgangspunkt unserer Assistenz sind die Fähigkeiten, Interessen und Bedürfnisse der Bewohner.

Im Rahmen des Gesamtplanverfahrens werden individuelle Absprachen getroffen. Ein Grundmaß an Interesse bzw. Motivation diese Absprachen umzusetzen erwarten wir. Dabei fließen das individuelle Leistungsvermögen und die biographischen Hintergründe maßgebend ein. Zielformulierungen und Absprachen werden als unterstützendes und stabilisierendes Instrument gesehen und unterliegen ihrer eigenen Entwicklung, angepasst an die individuelle Situation des Menschen. Unser Bestreben ist, dem Klienten vom ersten Moment an eine verbesserte Lebensqualität zu ermöglichen. Die schrittweise Steigerung soll das Leben mit der psychischen Behinderung auf Dauer erleichtern. Durch die Erarbeitung individueller Lösungsstrategien soll der Klient nicht mehr Opfer seiner Erkrankung sein, sondern sein persönlicher Experte werden. Unsere Arbeit mit unseren Klienten orientiert sich so weit wie möglich an normalen Lebensverhältnissen. Letztlich soll als Ziel stehen, dass Menschen so selbständig wie möglich leben. Wir sehen unsere Form von Unterstützung als Hilfe zur Selbsthilfe und dem prozesshaftem Abwägen zwischen Fürsorge und Empowerment.

Vorrangig werden Leistungen anboten, die sich auf die Bewältigung des Alltagslebens und den Umgang mit den Auswirkungen der psychischen Erkrankung beziehen. Die soziale Integration sehen wir als wichtigen Aspekt zur Entstigmatisierung von psychisch kranken Menschen. Leistungsbereiche wie Tagesgestaltung, Kontaktfindung, Arbeit und Ausbildung sowie medizinische Grundversorgung finden dabei ebenfalls Berücksichtigung.

Durch ein Bezugsbetreuersystem soll eine vertrauensvolle und stabile Arbeitsatmosphäre zwischen Klient und Mitarbeiter erreicht werden. Um unsere Arbeitsqualität weiter zu optimieren, wird unser Handeln durch ein Qualitätsmanagement begleitet.

Unser Einzugsgebiet erstreckt sich auf die soziographische Region des GPV. Nur in begründeten Ausnahmefällen bieten wir unsere Leistungen auch für Klienten außerhalb dieser Region an.

Wir befürworten ein Probewohnen von in der Regel 2 – 3 Tagen, um zu entscheiden, ob sowohl für den Klienten als auch für die Einrichtung eine Zusammenarbeit erfolgreich vorstellbar ist.


Familia BEW – Zielgruppe

Im Rahmen des betreuten Einzelwohnens können Menschen aufgenommen werden, die seelisch behindert oder von Behinderung bedroht sind und entweder in einem der Trägerapartments oder in einer eigenen Wohnung in Pfaffenhofen wohnen.

Unser Angebot richtet sich an erwachsene Männer und Frauen, bei denen die Suchtproblematik nicht im Vordergrund steht. Akut suizidgefährdete Menschen können nicht aufgenommen werden.

Durch die Betreuung im BEW sollen Menschen einen Platz finden, die in einem Heim oder dem Setting der Therapeutischen Wohngemeinschaft nicht (mehr) adäquat untergebracht sind, weil Sie bezüglich der Selbstversorgung, Umgang mit der Erkrankung etc. weniger Betreuungsbedarf haben, aber (noch) nicht so weit selbständig sind, um ohne pädagogische Unterstützung zu Recht zu kommen. Insbesondere für Menschen, die den nächsten Schritt nach dem Therapeutischen Wohnen in Richtung Eigenständigkeit und Eigenverantwortung mit Unterstützung gehen wollen, stellt diese Wohnform eine ideale Alternative dar, da in einem geschützten Rahmen die notwendigen Hilfen bei Problemen und der Ausbau bzw. Erhalt der eigenen Selbstständigkeit  gemeinsam mit dem Betreuer erarbeitet  werden kann.

Zur Zielgruppe gehören Menschen, die begrenzt unterstützende Maßnahmen in den Bereichen:

  • Umgang mit den Auswirkungen der Krankheit (z.B. Krankheitseinsicht, Compliance, Krisen, Arztbesuche, Medikamenteneinnahme, … )
  • Aufnahme und Gestaltung persönlicher Beziehungen / Soziale Kontakte
  • Selbstversorgung und Wohnen
  • evtl. Motivation und Hinführung zur Arbeit bzw. arbeitsähnliche Tätigkeiten, Ausbildungen
  • Tagesgestaltung, Freizeit, Teilnahme am gesellschaftlichen Leben

benötigen.

Das Angebot wendet sich an Personen:

  • die vorübergehend, für längere Zeit oder auch auf Dauer nicht zu einer selbstständigen Lebensführung in einer eigenen Wohnung oder in der Familie in der Lage sind,
  • die allein durch ambulante ärztliche Behandlung oder/und andere nicht ärztliche Leistungen (z.B.: SPDi, Tagesstätten, Beschäftigung in Zuverdienstprojekten, teilstationären Rehabilitationsmaßnahmen) nicht ausreichend versorgt sind,
  • die diese betreute Wohnform als die für sich geeignete wünschen und für die aufgrund ihrer individuellen Ressourcen und Beeinträchtigungen dies auch das geeignete Angebot darstellt.
  • insbesondere werden psychisch kranke Menschen versorgt, die einen erhöhten Hilfebedarf im Bereich der persönlichen Begleitung und Förderung haben, aber auch Personen mit Schwierigkeiten bei der Haushaltsführung bis hin zu Vermüllungs-/Verwahrlosungstendenzen.

Diagnosen können sein:

  • Affektive Störungen
  • Schizophrenien, schizotype- und wahnhafte Störungen
  • Neurotische-, Belastungs- und somatoforme Störungen
  • Persönlichkeitsstörungen (z.B.: Borderline Persönlichkeitsstörung, Zwangserkrankungen, …)
  • Mehrfachdiagnosen (z. B. psychische Erkrankung und Sucht, wobei die Suchtproblematik nicht vordergründig vorhanden sein darf!)

Diese Diagnosen und Krankheitsbilder haben Einfluss auf folgende Persönlichkeitsebenen:

  • emotionale Ebene (Verflachung der Gefühle, Gesteigerte Stimmung, Gedrückte Stimmung, Ängste, …)
  • kognitive Ebene (Gedankenabreißen, Gedankensturm, Wahnvorstellungen, eingeschränkte Planungsfähigkeit, …)
  • Antrieb (Gesteigerter Antrieb, Schlaflosigkeit, Antriebsarmut, …)
  • Ich-Grenze (Paranoide Ideen, Distanzlosigkeit, massiver Rückzug, …)
  • Willensbildung (Entscheidungsschwäche, Ambivalenz, …)
  • Körperempfinden (Hypochondrie, Somatisierung, …)

BEW Aufnahmeverfahren

Vor Aufnahme in das Setting des betreuten Einzelwohnens ist die Übernahme der Kosten zu klären. Dazu müssen die Vorgaben des Bezirks Oberbayern zum Gesamtplanverfahren eingehalten werden. Demnach muss vor Beginn der Betreuung der Arztbericht beim Kostenträger (hier: delegiert an den örtlichen Sozialhilfeträger) vorgelegt werden, in dem u.a. die psychische Erkrankung bzw. Behinderung mittels Diagnose bestätigt und das betreute Einzelwohnen als geeignete Maßnahme befürwortet wird. Zudem muss für den Klienten von der Einrichtung, in der er/sie vormals betreut wurde (z.B. Wohnheim, Sozialpsychiatrischer Dienst, Intensiv Betreutes Einzelwohnen, etc.) ein Sozialbericht erstellt werden, welcher dem Kostenträger ebenfalls zugehen muss.

Zum Betreuungsbeginn wird ein Betreuungs- und Mietvertrag abgeschlossen. Des Weiteren wird auf Grundlage des Hilfebedarfs sowie der Erwartungen und Wünsche der Klienten gemeinsam eine Zielsetzung für die Teilnahme am Angebot erarbeitet und schriftlich fixiert, wobei ggf. mit Einverständnis der Klienten eine Abstimmung mit der gesetzlichen Betreuung, der behandelnden Ärzte, Kliniken, Angehörigen, etc. erfolgt.

An den örtlichen Sozialhilfeträger muss bei Bedürftigkeit ein Antrag auf Kostenübernahme der Maßnahme gestellt werden. Bei Bedarf wird der Klient hierbei unterstützt. Auf Anforderung wird neben dem Arzt- und Sozialbericht eine aktuelle Entgeltvereinbarung zwischen der Familia GmbH – Bereich Betreutes Einzelwohnen – und der Entgeltkommission des Bezirks Oberbayern eingereicht.

Der Klient verpflichtet sich, im Rahmen seiner Möglichkeiten aktiv an seiner Gesunderhaltung bzw. –werdung zu beteiligen.


BEW Ausschlusskriterien

Vorrangig pflegebedürftige Menschen können in die Betreuungsform des betreuten Einzelwohnens nicht aufgenommen werden. Eine körperliche Behinderung ist jedoch kein grundsätzliches Ausschlusskriterium,  die Zimmer sind barrierefrei. Ein Aufzug im Haus ermöglicht es auch Menschen mit leichter Behinderung die anderen Stockwerke zu erreichen. Unser Angebot richtet sich an erwachsene Klienten. Jugendliche Betroffene können in der Regel nicht aufgenommen werden.

Für Menschen, die bei Aufnahme akut suizidgefährdet sind, stellt das betreute Einzelwohnen keine günstige Wohnform dar, da die dazu notwendige intensive Begleitung und Beobachtung in diesem Rahmen nicht sichergestellt werden kann.

Die Zielformulierungen und auch die Zusammenarbeit mit dem Klienten ist auf die psychische Gesundheit ausgerichtet, d. h. Menschen, bei welchen die geistige Behinderung im Vordergrund steht können durch unser Angebot nicht erreicht werden.

Im Fall einer Platzanfrage oder anderen Informationen wenden Sie sich an uns unter:

Tel.: 08441 477 29-0

Fax.: 08441 4 77 2 88

Email: info@familia.bayern