So beantragen Sie die Betreuungskosten
Für die Betreuungskosten ist in der Regel der Regierungsbezirk zuständig, in welchem Ihre letzte Meldeadresse war.
Sie benötigen folgende Unterlagen für die Beantragung der Betreuungskosten:
- Formloser Antrag (vor Einzug!) (Download)
- Ärztlicher Bericht (Psychiater) mit Maßnahmeempfehlung für BEW oder TWG
- Sozialbericht (Schlüssel meist 1:6)
- Hilfeplan- und Entwicklungsbericht C (soweit vorhanden)
- Finanzauskunft rückwirkend der letzten 6 Monate
- Betreuungsvertrag von Familia Sozialeinrichtungen
So beantragen Sie die Mietkosten
Sie benötigen folgende Unterlagen für die Beantragung der Mietkosten:
Diese Unterlagen senden Sie bitte an den für Sie zuständigen Kostenträger:
Die Zuständigkeit der Kostenträger ist abhängig von Ihrer letzten Meldeadresse/Wohnsitz (z.B. Regierungsbezirk Oberbayern).
- Mietvertrag (für Kaution blanko)
- Mietvertrag gegengezeichnet (Klient oder gesetzl. Betreuer, Vermieter)
- Optional Antrag auf Erstausstattung Möblierung
Diese Unterlagen senden Sie bitte an das Landratsamt Pfaffenhofen:
- Formloser Antrag auf Zusatzförderung (vor Einzug!)
- Staatliche Mietwohnungsförderung (EOF) – Landratsamt Pfaffenhofen – Link zuständige*r Sachberarbeiter*in LRA Pfaffenhofen
- Antragsformular Wohnberechtigungsschein – Landratsamt Pfaffenhofen – Link zuständige*r Sachbearbeiter*in LRA Pfaffenhofen
Sollten Sie nun noch Fragen haben, dürfen Sie sich gerne jederzeit an uns wenden. Wir bitten Sie höflich um Verständnis, dass wir keinerlei Rechtsberatung oder tiefgreifenden Hilfen bei Ihrer Beantragung von Kostenübernahmen übernehmen dürfen.
So beantragen Sie Eingliederungshilfe oder Sozialhilfe
hier finden Sie die aktuellen Links zu den Online Anträgen des Regierungsbezirks Oberbayern.
Die Zuständigkeit der Kostenträger ist auch hier abhängig von Ihrer letzten Meldeadresse/Wohnsitzes.
Wir stellen Ihnen auf unserer Seite lediglich die Links zur Verfügung. Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass wir hierzu keinerlei Beratungsbefugnis oder Hilfestellungsauftrag haben. Sollten Sie hierzu noch fragen haben so wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Kostenträge bzw. anderweitige Beratungsstellen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.