So beantragen Sie die Betreuungskosten
Für die Betreuungskosten ist in der Regel der Regierungsbezirk zuständig, in welchem Ihre letzte Meldeadresse war.
Sie benötigen folgende Unterlagen für die Beantragung der Betreuungskosten:
- Formloser Antrag (vor Einzug!) (Download)
- Ärztlicher Bericht (Psychiater) mit Maßnahmeempfehlung für BEW oder TWG
- Sozialbericht (Schlüssel meist 1:6)
- Hilfeplan- und Entwicklungsbericht C (soweit vorhanden)
- Finanzauskunft rückwirkend der letzten 6 Monate
- Betreuungsvertrag von Familia Sozialeinrichtungen
So beantragen Sie die Mietkosten
Sie benötigen folgende Unterlagen für die Beantragung der Mietkosten:
Diese Unterlagen senden Sie bitte an den für Sie zuständigen Kostenträger:
Die Zuständigkeit der Kostenträger ist abhängig von Ihrer letzten Meldeadresse/Wohnsitz (z.B. Regierungsbezirk Oberbayern).
- Mietvertrag (für Kaution blanko)
- Mietvertrag gegengezeichnet (Klient oder gesetzl. Betreuer, Vermieter)
- Optional Antrag auf Erstausstattung Möblierung
Diese Unterlagen senden Sie bitte an das Landratsamt Pfaffenhofen:
- Formloser Antrag auf Zusatzförderung (vor Einzug!)
- Staatliche Mietwohnungsförderung (EOF) – Landratsamt Pfaffenhofen – Link zuständige*r Sachberarbeiter*in LRA Pfaffenhofen
- Antragsformular Wohnberechtigungsschein – Landratsamt Pfaffenhofen – Link zuständige*r Sachbearbeiter*in LRA Pfaffenhofen
Sollten Sie nun noch Fragen haben, dürfen Sie sich gerne jederzeit an uns wenden. Wir bitten Sie höflich um Verständnis, dass wir keinerlei Rechtsberatung oder tiefgreifenden Hilfen bei Ihrer Beantragung von Kostenübernahmen übernehmen dürfen.